AGB
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
von
OrionLens
Ihn/ Mohammed Alshamali
Ottweilerstr. 1
30559 Hannover
1. Geltung
1.1 Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§14 BGB).
Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher im Sinne des §13 BGB. Bei Vertragsabschlüssen, die objektiv einem unternehmerischen oder gewerblichen Zweck dienen, gilt der Vertrag auch dann als B2B-Geschäft, wenn der Auftraggeber keine oder eine abweichende Gewerbeanmeldung vorlegt oder im eigenen Namen auftritt.
Verträge zwischen OrionLens (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) werden ausschließlich auf Grundlage der schriftlichen Angebote des Anbieters, der jeweils gültigen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preislisten sowie dieser AGB geschlossen.
Diese Unterlagen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.2 Änderungen
Der Anbieter behält sich Änderungen der Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preislisten und dieser AGB vor.
Diese werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.
Ab Gültigkeit der neuen Version gelten sie auch für laufende Verträge.
1.3 Schriftformerfordernis
Zusatzvereinbarungen sowie Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
1.4 Vertragsbestandteile des Auftraggebers
Vorgaben des Auftraggebers (z. B. Lastenhefte) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Angebot des Anbieters aufgenommen oder schriftlich bestätigt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
1.5 Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) das Angebot des Anbieters, (2) Leistungs- und Produktbeschreibungen, (3) Preislisten, (4) diese AGB.
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen des Anbieters und solchen des Auftraggebers haben stets die Unterlagen des Anbieters Vorrang.
1.6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
1.7 Verträge mit Verbrauchern
Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer (§14 BGB). Verträge mit Verbrauchern (§13 BGB) werden grundsätzlich nicht geschlossen.
Sollte in Ausnahmefällen dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gilt ausschließlich eine individuelle schriftliche Vereinbarung außerhalb dieser AGB.
Dies dient dem Schutz des Anbieters vor den besonderen gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
2. Vertragsabschluss und Laufzeit
2.1 Angebote
Angebote von OrionLens sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, ist er daran zwei Wochen ab Zugang beim Anbieter gebunden.
2.2 Annahme
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch den Anbieter (z. B. Auftragsbestätigung) oder durch erkennbares Tätigwerden zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung (z. B. per E-Mail oder Webshop-System) gilt nicht als Annahme.
2.3 Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge über laufende Dienstleistungen, insbesondere Hosting-, Domain-, Wartungs- oder Serviceverträge, werden – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen.
Ohne fristgerechte Kündigung verlängern sich diese Verträge automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate.
Die Kündigung hat schriftlich, mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, per E-Mail oder Post zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
3.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von OrionLens. Leistungen, die teilweise vor Ort beim Auftraggeber erbracht werden (z. B. Foto-, Video- oder 360°-Aufnahmen), gelten rechtlich mit der anschließenden Bearbeitung, Fertigstellung und Bereitstellung am Sitz des Anbieters als erfüllt.
3.2 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung im Angebot des Anbieters. Nicht im Angebot enthaltene Informationen (z. B. aus Websites, Präsentationen oder Broschüren) sind nicht Bestandteil der Vereinbarung.
Der Auftraggeber hat die Leistungsbeschreibung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Änderungen nach Auftragserteilung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können Preise und Termine beeinflussen.
3.3 Fachgerechte Ausführung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Leistungserbringung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Innerhalb des vereinbarten Rahmens hat der Anbieter Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten bestehen.
3.4 Austauschbare Leistungen
Der Anbieter darf, sofern der Leistungszweck gewahrt bleibt, gleichwertige Leistungen erbringen oder austauschen.
3.5 Fremdleistungen
Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung sachkundige Dritte heranzuziehen. Diese sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Anbieter haftet nur für Auswahlverschulden, nicht für das Verhalten dieser Dritten.
3.6 Teilbare Leistungen
Bei teilbaren Leistungen ist der Anbieter berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert abzurechnen.
3.7 Termine und Fristen
Alle Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
3.8 Unvorhersehbare Ereignisse
Bei unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen (z. B. höhere Gewalt, Krankheit, Ausfälle von Dienstleistern etc.) verlängern sich Fristen um die Dauer des Ereignisses plus den Zeitraum der organisatorisch notwendigen Maßnahmen.
Der Anbieter informiert den Auftraggeber hierüber schriftlich.
3.9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitstellen. Verzögerungen, Fehler oder Schäden durch unvollständige Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, darf der Anbieter die Arbeiten unterbrechen oder verschieben; dadurch verschieben sich alle vereinbarten Termine entsprechend.
3.10 Eingriffe des Auftraggebers
Eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers an den Leistungen führen zu Mehraufwand, der gesondert in Rechnung gestellt wird.
3.11 Rechtliche Prüfung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der erstellten Leistungen (z. B. Logos, Texte, Bilder, Designs) zu prüfen.
Diese Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
3.12 Nutzungsrechte
Alle Rechte an den erbrachten Leistungen verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist nicht gestattet.
3.13 Arbeitsdateien und Zwischenergebnisse
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, Arbeitsdateien oder Zwischenergebnissen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3.14 Referenzen
Der Anbieter darf auf den erbrachten Leistungen namentlich auf OrionLens hinweisen und die Arbeit – unter Nennung des Auftraggebers – als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
4. Spezielle Leistungsarten
4.1 Inhalte (Texte, Fotos, Grafiken)
Wenn der Anbieter Inhalte erstellt, umfasst das Angebot in der Regel einen Entwurf sowie geringfügige Korrekturen.
Weitere Änderungen sind kostenpflichtig.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte müssen in digitaler, weiterverarbeitbarer Qualität vorliegen.
4.2 Domain-Registrierung
Die Registrierung erfolgt unter den Bedingungen des jeweiligen Providers.
Der Anbieter schuldet lediglich das Bemühen um Registrierung, nicht den Erfolg.
4.3 Hosting
Soweit Hosting-Leistungen vereinbart sind, schuldet der Anbieter keine bestimmte Ausfallsicherheit.
Eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel wird angestrebt.
4.4 Suchmaschinenoptimierung
Bei SEO-Leistungen schuldet der Anbieter nur eine fachgerechte Ausführung, nicht jedoch bestimmte Platzierungen.
4.5 Nutzung fremder Plattformen
Bei der Nutzung externer Plattformen haftet der Anbieter nicht für Einschränkungen oder Änderungen der Nutzungsbedingungen dieser Plattformen.
4.6 Service und Wartung
Service- und Wartungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
4.7 Datensicherung
Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.
4.8 Remote-Monitoring und technische Betreuung
Soweit eine Systemüberwachung oder technische Betreuung im Rahmen eines entgeltlichen Wartungs- oder Servicevertrages erfolgt, schuldet der Anbieter keine absolute Ausfallsicherheit, sondern lediglich eine fachgerechte Überwachung und Reaktion im Rahmen des individuell vereinbarten Leistungsumfangs.
Für Ausfälle, die auf Fremdserver, höhere Gewalt oder Dritte zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
4.9 Einbindung fremder Komponenten
Der Anbieter schuldet nur die Integration zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Spätere Änderungen sind gesondert zu vereinbaren.
4.10 App-Programmierung
Der Anbieter schuldet die fachgerechte Umsetzung nach den zum Angebotszeitpunkt gültigen Regeln der App-Stores.
4.11 App-Kompatibilität
Es wird eine Kompatibilität mit den zwei aktuell verbreitetsten Plattformversionen angestrebt.
4.12 Cross-Browser- und Gerätekompatibilität
Webanwendungen werden fachgerecht so entwickelt, dass sie mit den zum Zeitpunkt der Abnahme gängigen Browsern kompatibel sind, die jeweils einen Marktanteil von mindestens fünf (5) Prozent aufweisen (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge).
Eine vollständige Kompatibilität mit älteren oder selten verwendeten Browsern (z. B. Internet Explorer, Opera Mini) wird nicht geschuldet.
Soweit eine mobile Nutzung vorgesehen ist, wird die Anwendung für die gängigen mobilen Browser aktueller Betriebssysteme (Android, iOS) optimiert.
Anpassungen an zukünftige Browser-Versionen oder Systemänderungen gelten als gesondert zu vereinbarende Zusatzleistungen.
4.13 Druckleistungen
Bei Druckaufträgen gelten branchenübliche Toleranzen. Farbabweichungen innerhalb der üblichen Drucknormen sind kein Mangel.
4.14 Sonstige Leistungen
Für alle weiteren Leistungen gelten die im Angebot vereinbarten Spezifikationen.
5. Entgelt
5.1 Preise
Alle Preise verstehen sich ab Sitz des Anbieters in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Erhöhen sich die tatsächlichen Kosten um mehr als 15 %, informiert der Anbieter den Auftraggeber.
Erfolgt kein Widerspruch binnen einer Woche, gilt die Erhöhung als genehmigt.
5.3 Zusatzleistungen
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
5.4 Kostenvorschuss
Der Anbieter kann Vorschüsse verlangen.
5.5 Teilleistungen
Teilleistungen dürfen gesondert abgerechnet werden.
5.6 Rücktritt des Auftraggebers
Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Anbieters oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurück, bleibt das vereinbarte Honorar in voller Höhe geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber den Auftrag nach Auftragserteilung einseitig storniert oder die Leistung ohne berechtigten Grund nicht mehr in Anspruch nimmt.
6. Zahlung
6.1 Fälligkeit
Rechnungen des Anbieters sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Leistungen werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung erbracht.
6.2 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung Eigentum des Anbieters.
6.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen des Anbieters zu verrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Unternehmerzinsen.
Der Auftraggeber trägt alle Mahn- und Inkassokosten.
6.5 Fortgesetzter Zahlungsverzug
Nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
6.6 Ratenzahlungen
Bei vereinbarten Raten gilt Terminsverlust bei Verzug auch nur einer Rate als vereinbart.
7. Datenschutz, Geheimhaltung & Abwerbeverbot
7.1 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung im Einklang mit der DSGVO.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig oder zur Auftragsabwicklung erforderlich.
7.2 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 50.000 € fällig.
7.3 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und drei Jahre danach keine Mitarbeiter oder Kunden des Anbieters abzuwerben.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 50.000 € je Fall fällig.
8. Haftung
8.1 Risikoübergang und Haftung bei digitalen Leistungen und externem Hosting
Erbringt der Anbieter digitale Leistungen – insbesondere Websites, 360°-Aufnahmen, Fotos, Videos, Grafiken oder sonstige digitale Inhalte – und stellt diese auf eigenen oder externen Servern (z. B. bei Hosting- oder Cloud-Anbietern) bereit oder lädt sie dorthin hoch, so geht die Gefahr von Datenverlust, unbefugtem Zugriff (z. B. Hackerangriffe) oder technischen Ausfällen mit Abschluss des Uploads oder der Bereitstellung auf den Auftraggeber über.
Die Übergabe gilt auch dann als erfolgt, wenn die Daten oder Leistungen dem Auftraggeber digital zugänglich gemacht wurden – sei es durch Download-Link, Dateiübertragung (z. B. über Cloud-Speicher oder per E-Mail), durch Bereitstellung auf einer Online-Plattform oder durch Veröffentlichung (z. B. auf Google Maps, externem Hosting oder ähnlichen Diensten).Die Übergabe gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber den Download-Link erhalten hat.
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle im Verantwortungsbereich externer Dienstleister oder der Infrastruktur des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für Datensicherung, Backups und sonstige Schutzmaßnahmen.
Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im eigenen Verantwortungsbereich.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine zusätzliche, entgeltliche Datensicherung vereinbart werden.
8.2 Rügepflicht
Der Auftraggeber hat gelieferte oder übergebene Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu prüfen und etwaige Mängel detailliert zu rügen. Bei verdeckten Mängeln gilt dieselbe Frist ab Entdeckung.
Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt.
8.3 Beweislast
Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Anbieters ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels, den Zeitpunkt seines Auftretens und die ordnungsgemäße Mängelrüge.
8.4 Nachfrist
Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Leistung kann der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen Ansprüche geltend machen.
8.5 Vertragsrücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat in Textform (§126b BGB) zu erfolgen, z. B. per E-Mail oder per Post.
Ein Rücktritt per Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) ist nicht zulässig.
Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn er vom Anbieter bestätigt wurde.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.
Der Anbieter ist berechtigt, auch am Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Diese AGB treten am 01.10.2025 in Kraft und gelten für alle zukünftigen Aufträge von OrionLens.
von
OrionLens
Ihn/ Mohammed Alshamali
Ottweilerstr. 1
30559 Hannover
1. Geltung
1.1 Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§14 BGB).
Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher im Sinne des §13 BGB. Bei Vertragsabschlüssen, die objektiv einem unternehmerischen oder gewerblichen Zweck dienen, gilt der Vertrag auch dann als B2B-Geschäft, wenn der Auftraggeber keine oder eine abweichende Gewerbeanmeldung vorlegt oder im eigenen Namen auftritt.
Verträge zwischen OrionLens (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) werden ausschließlich auf Grundlage der schriftlichen Angebote des Anbieters, der jeweils gültigen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preislisten sowie dieser AGB geschlossen.
Diese Unterlagen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.2 Änderungen
Der Anbieter behält sich Änderungen der Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preislisten und dieser AGB vor.
Diese werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.
Ab Gültigkeit der neuen Version gelten sie auch für laufende Verträge.
1.3 Schriftformerfordernis
Zusatzvereinbarungen sowie Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
1.4 Vertragsbestandteile des Auftraggebers
Vorgaben des Auftraggebers (z. B. Lastenhefte) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Angebot des Anbieters aufgenommen oder schriftlich bestätigt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
1.5 Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) das Angebot des Anbieters, (2) Leistungs- und Produktbeschreibungen, (3) Preislisten, (4) diese AGB.
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen des Anbieters und solchen des Auftraggebers haben stets die Unterlagen des Anbieters Vorrang.
1.6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
1.7 Verträge mit Verbrauchern
Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer (§14 BGB). Verträge mit Verbrauchern (§13 BGB) werden grundsätzlich nicht geschlossen.
Sollte in Ausnahmefällen dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gilt ausschließlich eine individuelle schriftliche Vereinbarung außerhalb dieser AGB.
Dies dient dem Schutz des Anbieters vor den besonderen gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
2. Vertragsabschluss und Laufzeit
2.1 Angebote
Angebote von OrionLens sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, ist er daran zwei Wochen ab Zugang beim Anbieter gebunden.
2.2 Annahme
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch den Anbieter (z. B. Auftragsbestätigung) oder durch erkennbares Tätigwerden zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung (z. B. per E-Mail oder Webshop-System) gilt nicht als Annahme.
2.3 Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge über laufende Dienstleistungen, insbesondere Hosting-, Domain-, Wartungs- oder Serviceverträge, werden – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen.
Ohne fristgerechte Kündigung verlängern sich diese Verträge automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate.
Die Kündigung hat schriftlich, mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, per E-Mail oder Post zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
3.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von OrionLens. Leistungen, die teilweise vor Ort beim Auftraggeber erbracht werden (z. B. Foto-, Video- oder 360°-Aufnahmen), gelten rechtlich mit der anschließenden Bearbeitung, Fertigstellung und Bereitstellung am Sitz des Anbieters als erfüllt.
3.2 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung im Angebot des Anbieters. Nicht im Angebot enthaltene Informationen (z. B. aus Websites, Präsentationen oder Broschüren) sind nicht Bestandteil der Vereinbarung.
Der Auftraggeber hat die Leistungsbeschreibung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Änderungen nach Auftragserteilung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können Preise und Termine beeinflussen.
3.3 Fachgerechte Ausführung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Leistungserbringung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Innerhalb des vereinbarten Rahmens hat der Anbieter Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten bestehen.
3.4 Austauschbare Leistungen
Der Anbieter darf, sofern der Leistungszweck gewahrt bleibt, gleichwertige Leistungen erbringen oder austauschen.
3.5 Fremdleistungen
Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung sachkundige Dritte heranzuziehen. Diese sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Anbieter haftet nur für Auswahlverschulden, nicht für das Verhalten dieser Dritten.
3.6 Teilbare Leistungen
Bei teilbaren Leistungen ist der Anbieter berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert abzurechnen.
3.7 Termine und Fristen
Alle Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
3.8 Unvorhersehbare Ereignisse
Bei unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen (z. B. höhere Gewalt, Krankheit, Ausfälle von Dienstleistern etc.) verlängern sich Fristen um die Dauer des Ereignisses plus den Zeitraum der organisatorisch notwendigen Maßnahmen.
Der Anbieter informiert den Auftraggeber hierüber schriftlich.
3.9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitstellen. Verzögerungen, Fehler oder Schäden durch unvollständige Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, darf der Anbieter die Arbeiten unterbrechen oder verschieben; dadurch verschieben sich alle vereinbarten Termine entsprechend.
3.10 Eingriffe des Auftraggebers
Eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers an den Leistungen führen zu Mehraufwand, der gesondert in Rechnung gestellt wird.
3.11 Rechtliche Prüfung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der erstellten Leistungen (z. B. Logos, Texte, Bilder, Designs) zu prüfen.
Diese Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
3.12 Nutzungsrechte
Alle Rechte an den erbrachten Leistungen verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist nicht gestattet.
3.13 Arbeitsdateien und Zwischenergebnisse
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, Arbeitsdateien oder Zwischenergebnissen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3.14 Referenzen
Der Anbieter darf auf den erbrachten Leistungen namentlich auf OrionLens hinweisen und die Arbeit – unter Nennung des Auftraggebers – als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
4. Spezielle Leistungsarten
4.1 Inhalte (Texte, Fotos, Grafiken)
Wenn der Anbieter Inhalte erstellt, umfasst das Angebot in der Regel einen Entwurf sowie geringfügige Korrekturen.
Weitere Änderungen sind kostenpflichtig.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte müssen in digitaler, weiterverarbeitbarer Qualität vorliegen.
4.2 Domain-Registrierung
Die Registrierung erfolgt unter den Bedingungen des jeweiligen Providers.
Der Anbieter schuldet lediglich das Bemühen um Registrierung, nicht den Erfolg.
4.3 Hosting
Soweit Hosting-Leistungen vereinbart sind, schuldet der Anbieter keine bestimmte Ausfallsicherheit.
Eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel wird angestrebt.
4.4 Suchmaschinenoptimierung
Bei SEO-Leistungen schuldet der Anbieter nur eine fachgerechte Ausführung, nicht jedoch bestimmte Platzierungen.
4.5 Nutzung fremder Plattformen
Bei der Nutzung externer Plattformen haftet der Anbieter nicht für Einschränkungen oder Änderungen der Nutzungsbedingungen dieser Plattformen.
4.6 Service und Wartung
Service- und Wartungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
4.7 Datensicherung
Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.
4.8 Remote-Monitoring und technische Betreuung
Soweit eine Systemüberwachung oder technische Betreuung im Rahmen eines entgeltlichen Wartungs- oder Servicevertrages erfolgt, schuldet der Anbieter keine absolute Ausfallsicherheit, sondern lediglich eine fachgerechte Überwachung und Reaktion im Rahmen des individuell vereinbarten Leistungsumfangs.
Für Ausfälle, die auf Fremdserver, höhere Gewalt oder Dritte zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
4.9 Einbindung fremder Komponenten
Der Anbieter schuldet nur die Integration zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Spätere Änderungen sind gesondert zu vereinbaren.
4.10 App-Programmierung
Der Anbieter schuldet die fachgerechte Umsetzung nach den zum Angebotszeitpunkt gültigen Regeln der App-Stores.
4.11 App-Kompatibilität
Es wird eine Kompatibilität mit den zwei aktuell verbreitetsten Plattformversionen angestrebt.
4.12 Cross-Browser- und Gerätekompatibilität
Webanwendungen werden fachgerecht so entwickelt, dass sie mit den zum Zeitpunkt der Abnahme gängigen Browsern kompatibel sind, die jeweils einen Marktanteil von mindestens fünf (5) Prozent aufweisen (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge).
Eine vollständige Kompatibilität mit älteren oder selten verwendeten Browsern (z. B. Internet Explorer, Opera Mini) wird nicht geschuldet.
Soweit eine mobile Nutzung vorgesehen ist, wird die Anwendung für die gängigen mobilen Browser aktueller Betriebssysteme (Android, iOS) optimiert.
Anpassungen an zukünftige Browser-Versionen oder Systemänderungen gelten als gesondert zu vereinbarende Zusatzleistungen.
4.13 Druckleistungen
Bei Druckaufträgen gelten branchenübliche Toleranzen. Farbabweichungen innerhalb der üblichen Drucknormen sind kein Mangel.
4.14 Sonstige Leistungen
Für alle weiteren Leistungen gelten die im Angebot vereinbarten Spezifikationen.
5. Entgelt
5.1 Preise
Alle Preise verstehen sich ab Sitz des Anbieters in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Erhöhen sich die tatsächlichen Kosten um mehr als 15 %, informiert der Anbieter den Auftraggeber.
Erfolgt kein Widerspruch binnen einer Woche, gilt die Erhöhung als genehmigt.
5.3 Zusatzleistungen
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
5.4 Kostenvorschuss
Der Anbieter kann Vorschüsse verlangen.
5.5 Teilleistungen
Teilleistungen dürfen gesondert abgerechnet werden.
5.6 Rücktritt des Auftraggebers
Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Anbieters oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurück, bleibt das vereinbarte Honorar in voller Höhe geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber den Auftrag nach Auftragserteilung einseitig storniert oder die Leistung ohne berechtigten Grund nicht mehr in Anspruch nimmt.
6. Zahlung
6.1 Fälligkeit
Rechnungen des Anbieters sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Leistungen werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung erbracht.
6.2 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung Eigentum des Anbieters.
6.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen des Anbieters zu verrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Unternehmerzinsen.
Der Auftraggeber trägt alle Mahn- und Inkassokosten.
6.5 Fortgesetzter Zahlungsverzug
Nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
6.6 Ratenzahlungen
Bei vereinbarten Raten gilt Terminsverlust bei Verzug auch nur einer Rate als vereinbart.
7. Datenschutz, Geheimhaltung & Abwerbeverbot
7.1 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung im Einklang mit der DSGVO.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig oder zur Auftragsabwicklung erforderlich.
7.2 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 50.000 € fällig.
7.3 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und drei Jahre danach keine Mitarbeiter oder Kunden des Anbieters abzuwerben.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 50.000 € je Fall fällig.
8. Haftung
8.1 Risikoübergang und Haftung bei digitalen Leistungen und externem Hosting
Erbringt der Anbieter digitale Leistungen – insbesondere Websites, 360°-Aufnahmen, Fotos, Videos, Grafiken oder sonstige digitale Inhalte – und stellt diese auf eigenen oder externen Servern (z. B. bei Hosting- oder Cloud-Anbietern) bereit oder lädt sie dorthin hoch, so geht die Gefahr von Datenverlust, unbefugtem Zugriff (z. B. Hackerangriffe) oder technischen Ausfällen mit Abschluss des Uploads oder der Bereitstellung auf den Auftraggeber über.
Die Übergabe gilt auch dann als erfolgt, wenn die Daten oder Leistungen dem Auftraggeber digital zugänglich gemacht wurden – sei es durch Download-Link, Dateiübertragung (z. B. über Cloud-Speicher oder per E-Mail), durch Bereitstellung auf einer Online-Plattform oder durch Veröffentlichung (z. B. auf Google Maps, externem Hosting oder ähnlichen Diensten).Die Übergabe gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber den Download-Link erhalten hat.
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle im Verantwortungsbereich externer Dienstleister oder der Infrastruktur des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für Datensicherung, Backups und sonstige Schutzmaßnahmen.
Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im eigenen Verantwortungsbereich.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine zusätzliche, entgeltliche Datensicherung vereinbart werden.
8.2 Rügepflicht
Der Auftraggeber hat gelieferte oder übergebene Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu prüfen und etwaige Mängel detailliert zu rügen. Bei verdeckten Mängeln gilt dieselbe Frist ab Entdeckung.
Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt.
8.3 Beweislast
Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Anbieters ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels, den Zeitpunkt seines Auftretens und die ordnungsgemäße Mängelrüge.
8.4 Nachfrist
Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Leistung kann der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen Ansprüche geltend machen.
8.5 Vertragsrücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat in Textform (§126b BGB) zu erfolgen, z. B. per E-Mail oder per Post.
Ein Rücktritt per Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) ist nicht zulässig.
Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn er vom Anbieter bestätigt wurde.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.
Der Anbieter ist berechtigt, auch am Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Diese AGB treten am 01.10.2025 in Kraft und gelten für alle zukünftigen Aufträge von OrionLens.